Arbeit / Beschäftigung

Sinnvolle Arbeitsplätze sollen die beruflichen Tätigkeiten die eingewiesene Person trainieren, erhalten, aufbauen und den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt erleichtern. Wir stellen Produkte her und bieten Dienstleistungen an, für die eine echte Nachfrage besteht. Sie müssen verbindlichen und hochstehenden Qualitätskriterien genügen. Wir stellen sicher, dass ein gutes, vielfältiges und ausreichendes Angebot an produktiver Arbeit für die Eingewiesenen vorhanden ist, im Sommer wie auch im Winter: Einfachere und komplexere Arbeiten, Hand- und Maschinenarbeiten, Arbeiten mit unterschiedlichem Anspruchsniveau

Es stehen über 60 Arbeitsplätze für eingewiesene Personen zur Verfügung:

  • Landwirtschaftsbetrieb mit Futter-, Acker- und Obstbau sowie Milchvieh-, Pferde und Kleintierhaltung (insgesamt 20 Arbeitsplätze)
  • Gärtnerei mit Treibhauskulturen, Freilandgemüse, Obstbau und Hofladen (8 bis 12 Arbeitsplätze)
  • Hofladen und Fleischverarbeitung (3 bis 5 Arbeitsplätze)
  • Bibliotheksdienst, Montage- und Fertigungsbereich (10 bis 15 Arbeitsplätze, davon 6 bis 8 geschützte Arbeitsplätze)
  • Baugruppe, Agro-Werkstatt und Schlosserei (8 bis 10 Arbeitsplätze)
  • Innerer Dienst mit Hausreinigung, Wäscherei und Küche (10 bis 12 Arbeitsplätze)

In den meisten Arbeitsbereichen bestehen Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung. Je nach Aufenthaltsdauer und persönlichen Voraussetzungen können Lehren mit Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine Eidgenössische Attest-Ausbildungen (EBA) absolviert werden. Folgende Berufe können erlernt werden:

- Gemüsegärtner EFZ
- Landwirt EFZ
- Agrarpraktiker EBA
- Pferdewart EBA
- Detailhandelsfachmann EFZ
- Detailhandelsassistent EBA
- Metallbauer EFZ
- Metallbaupraktiker EBA
- Automobilfachassistenten EBA
- Landmaschinenmechaniker EFZ
- Fachmann Betriebsunterhalt EFZ
- Gebäudereiniger EBA
- Küchenangestellter EBA
- Fleischfachmann EFZ
- Fleischfachmann EBA
- Baupraktiker EBA

Arbeitsagogik

Wir streben einen ökonomischen Einsatz der vorhandenen Ressourcen an und schaffen Arbeitsbedingungen und ein Arbeitsklima, die denjenigen des 1. Arbeitsmarktes nahe sind. Es herrscht ein vertretbarer Produktionsdruck, der aber auch Lernfelder und Lernprozesse ermöglicht. Für die ersten Tage, bevor der definitive Arbeitsplatz zugeteilt wird, bieten wir einen Einsteiger- Arbeitsplatz an, wo die Fähigkeiten und Fertigkeiten der neu eingetretenen Eingewiesenen besonders gut erfasst werden können. Für psychisch und/oder physisch beeinträchtige Eingewiesene werden eigens dafür konzipierte Arbeitsplätze angeboten

Die Einteilung der eingewiesenen Person zu den verschiedenen Arbeitsplätzen erfolgt durch die Anstaltsleitung. Dabei werden die Bedürfnisse des Betriebes und die Fähigkeiten und Fachkenntnisse des Eingewiesenen berücksichtigt. Die Anstaltsleitung sorgt dafür, dass die folgenden arbeitsagogischen Grundsätze einheitlich und korrekt angewendet und eingehalten werden:

  • Wir verlangen von den Eingewiesenen Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit zu Problemlösungen. Wir legen Wert auf gute Umgangsformen
  • Wir sorgen dafür, dass die Eingewiesenen durch die Arbeit ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten erkennen, trainieren und fördern können und ermöglichen ihnen dadurch Bestätigung, Anerkennung und Erfolgserlebnisse
  • Wir schaffen ein Arbeitsumfeld und Rahmenbedingungen, welche die Arbeitsmotivation und Leistungsbereitschaft der eingewiesenen Person positiv beeinflussen. Wir beziehen die Eingewiesenen wenn immer möglich in die Arbeitsplanung mit ein und zeigen die Produktionszusammenhänge auf
  • Der Gruppenleiter fungiert auch als Bezugsperson für die zugeteilten Eingewiesenen. Wir streben möglichst stabile und langfristige Arbeitsbeziehungen an
  • Wir bewerten die Arbeitsleistung der eingewiesenen Personen objektiv und systematisch. Die Leistungsbewertung hat einen spürbaren Einfluss auf die Höhe des Arbeitsentgeltes
  • Wir verlangen eine Selbsteinschätzung des Eingewiesenen