Auch in der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos gelten die aktuellen Corona-Schutz-Massnahmen und Einschränkungen des Bundes und des Kantons Luzern. Auf dem ganzen Areal gelten die Abstands- und Hygienevorschriften sowie die übliche Maskenpflicht.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über die ordentlichen Kommunikationsmittel erreichbar.
Der Hofladen ist zu den üblichen Zeiten geöffnet. Auch hier gelten Maskenpflicht und die Abstands- und Hygienevorschriften.
Den Gefangenen ist der Empfang von Besucherinnen und Besuchern eingeschränkt möglich. Ebenfalls können die ordentlichen Urlaube bezogen werden.
Den Pferdebesitzern ist der Besuch ihrer Pferde ebenfalls möglich.