Gemäss Konkordat

Die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos ist eine Anstalt des Nordwest- und Innerschweizer Konkordates. Dieses bilden die Kantone Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Zug, Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und der Aargau.

Das Konkordat bezweckt die Koordination der Planung und des Betriebs von Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs an Erwachsenen und Jugendlichen. Grundlage ist auch hier das StGB:     

Art. 378 Ziff.1 StGB
Die Kantone können über die gemeinsame Errichtung und den gemeinsamen Betrieb von Anstalten und Einrichtungen Vereinbarungen treffen oder sich das Mitbenutzungsrecht an Anstalten und Einrichtungen anderer Kantone sichern.

Art. 378 Ziff.2 StGB
Die Kantone informieren einander über die Besonderheiten ihrer Anstalten und Einrichtungen, namentlich über die Betreuungs-, Behandlungs- und Arbeitsangebote; sie arbeiten bei der Zuteilung der Gefangenen zusammen.    

Das Konkordat erlässt Richtlinien und Standards für den offenen Strafvollzug. Die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos orientiert sich an diesen Vorgaben und setzt die Standards entsprechend um.  

Konkordatsrichtlinien