Gemäss Justizvollzugsgesetz

Mit der Erarbeitung des neuen Justizvollzugsgesetzes des Kantons Luzerns und der entsprechenden neuen Justizvollzugsverordnung wurden diverse neue Anforderungen und Entwicklungen aufgenommen und dadurch die Grundlagen für einen zeitgemässen und modernen Justizvollzug innerhalb des Kantons Luzerns gelegt. Die Schwerpunkte der Vorlage sind:

  • Regelung der Rechte und Pflichten der inhaftierten Personen
  • Zwangsmassnahmen wie Zwangsmedikation und Zwangsernährung (im Falle eines Hungerstreiks)
  • Vollzugsrechtliche Sicherheitshaft
  • Informationsfluss und Datenaustausch
  • Kosten des Sanktionenvollzugs und persönliche Auslagen
  • Direkte Antragstellung bei Gericht in Fällen nachträglicher gerichtlicher Entscheide
  • Disziplinarrecht und Rechtsschutz  

Das Justizvollzugsgesetz wurde am 14. September 2015 vom Kantonsrat beschlossen. Die Referendumsfrist lief Mitte November 2015 ab. Das Inkrafttreten der beiden Erlasse ist auf Mitte 2016 geplant.