Die Zuständigkeit für Eintritte aus Freiheit und/oder Übertritte aus dem Strafvollzug liegt bei der jeweiligen Vollzugsbehörde. Sie ist Ansprechpartnerin für entsprechende Gesuche oder generell bei Fragen in diesen Angelegenheiten. Die Behörde ersucht anschliessend um Aufnahme bei einer geeigneten Vollzugsinstitution. Nach der Prüfung der Aufnahme durch die Anstalt wird im Falle einer Zusage ein Eintrittstermin vereinbart und der Betroffene durch die Behörde über den Eintritts-/Übertrittszeitpunkt informiert.
Aufnahmen sind grundsätzlich montags und dienstags möglich.
Strafantritt aus Freiheit
Seit dem 01.09.2020 ist es möglich – nach Absprache mit der zuständigen Vollzugsbehörde - Freiheitsstrafen in der JVA Wauwilermoos direkt aus der Freiheit anzutreten. Voraussetzungen dafür sind ein Aufgebot zum Strafantritt durch die Vollzugsbehörde zuhanden des Betroffenen sowie ein Vollzugsauftrag an die Vollzugsinstitution.
Übertritt aus dem Vollzug
Erfolgen nach Absprache mit der zuständigen Vollzugsbehörde. Eingewiesenentransporte werden über den Transportdienst der Polizeibehörden abgewickelt.
Arbeitszuteilung
Diese erfolgt grundsätzlich durch den Leiter Bereich Betriebe und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Möglichkeiten der JVA Wauwilermoos sowie der Fähigkeiten, der Ausbildung und der Neigung des Eingewiesenen.
Medizinische Untersuchung
In den ersten Tagen findet bei Indikation zudem die medizinische Eintrittsuntersuchung durch den Anstaltsarzt/ärztin statt. Bei dieser sind durch die eingewiesen Person bestehende Krankheits- und Unfallfolgen zu melden.
Merkblatt_Eingewiesene