Sicherheit

Im offenen Vollzug wird die Sicherheit im Wesentlichen nicht durch bauliche Massnahmen (passive Sicherheit), sondern durch personelle Mittel und Massnahmen gewährleistet (aktive Massnahmen). Die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos ist folglich nicht mit hohen Mauern umgeben. Einzig das Verwaltungsgebäude und die Wohnpavillons sind von einem Maschendrahtzaun umgeben.

Die im Vergleich zum geschlossenen Vollzug geringeren Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollmöglichkeiten bedeuten eine höhere Durchlässigkeit zwischen „drinnen und draussen“. Dieser Umstand und die damit verbundenen höheren Frequenzen an Eingewiesenenbewegungen wie auch Besucherbewegungen zwischen der Anstaltswelt und der Aussenwelt bedeuten generell für den offenen Vollzug eine im Vergleich zum geschlossenen Vollzug höhere Empfindlichkeit in Bezug auf Entweichungen, Einfuhr von nicht erlaubten Gegenständen und Drogen sowie anderen Verletzungen der Anstaltsordnung oder der öffentlichen Ordnung.

Diesem Umstand begegnet die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos mit unterschiedlichen Massnahmen, beginnend mit einer sorgfältigen Abklärung im Rahmen des Aufnahmeverfahren, mit einem hohen Kontrollaufwand während dem Vollzug bis zur Organisation eines geregelten Austrittes aus dem Freiheitsentzug.

  • Prüfen der angemeldeten Verurteilten auf mögliches Fluchtverhalten und auf die Gemeingefährlichkeit (bspw. mit ROS, Risikoorientierter Sanktionenvollzug)
  • Mehrfache tägliche Anwesenheitskontrollen
  • Hohe Anzahl regelmässiger und unangekündigter Kontrollen der Eingewiesenen (Alkohol, Drogenscreening, Zimmer- und Personenkontrollen)
  • Enge Begleitung und Betreuung der Eingewiesenen durch die Mitarbeitenden
  • Deliktaufarbeitung
  • Intensive Beziehungsarbeit im Bezugspersonensystem (Sozialdienst, Aufsichtsdienst, Arbeitsbereich)