Offener Vollzug

Aus dem neuen Gesetzeswortlaut des Strafgesetzbuches (StGB) vom 1. Januar 2007 kann abgeleitet werden, dass Eingewiesene Personen grundsätzlich in eine offene Anstalt einzuweisen sind, es sei denn, es bestehe die Gefahr, dass sie fliehen oder es sei zu erwarten, dass sie weitere Straftaten begehen werden. Die Differenzierung zum geschlossenen Vollzug zeigt sich primär in einem tieferen Sicherungsgrad.

Mit der Vollzugsform des offenen Vollzugs trägt der Gesetzgeber seinem in Art. 75 Abs. 1 StGB formulierten Grundsatz Rechnung, wonach der Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen hat. Der Gesetzgeber will damit den Eingewiesenen bewusst eine Möglichkeit geben, einen realitätsnahen Bezug zur Aussenwelt aufrechtzuerhalten, dies u.a. auch durch das Fehlen der für den geschlossenen Strafvollzug typischen und gut erkennbaren Mauern oder detektierten Sicherheitszäunen.

Der offene Vollzug ist auf das Ziel ausgerichtet, die eingewiesenen Personen auf ihre Integration in die Gesellschaft vorzubereiten und dadurch langfristig kriminalpräventive Wirkungen bei den Eingewiesenen zu erzielen. Er zielt hauptsächlich auf zwei Eingewiesenengruppen:

Eingewiesene, die bereits einen Teil ihrer Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug verbüsst haben und im Rahmen einer Vollzugsöffnung Vollzugserleichterungen haben sollen (progressiver Vollzug). Diese Vollzugsform erleichtert die weiteren Integrationsschritte im Hinblick auf ihre Entlassung in ein Arbeitsexternat, Electronic Monitoring, in die bedingte Entlassung oder auf das Vollzugsende.

Eingewiesene, bei denen von Beginn des Freiheitentzuges weg kein erkennbares Fluchtrisiko oder erneute Straftatbestände befürchtet werden muss.

In der Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos legen wir Wert auf die berufliche und soziale Wiedereingliederung der eingewiesenen Person für die Zeit nach dem Strafvollzug. Wir erreichen dies mit wirtschaftsnaher Arbeit in rund zwanzig Arbeitsfeldern sowie mit sinnstiftenden Freizeitangeboten innerhalb der Anstalt. Deliktaufarbeitung und das Erkennen eigener Verhaltensmuster ist wichtiger Bestandteil der individuellen Vollzugsplanung

Durch eine offene und transparente Arbeitsweise fördert die Justizvollzugsanstalt Wauwilermoos die Akzeptanz für den offenen Strafvollzug in der Bevölkerung und den Behörden. Unser Leistungsausweis widerspiegelt sich in wenig Fluchten, geregelten Austrittsverhältnissen für die Eingewiesenen und einem hohen Dienstleistungsverständnis gegenüber unseren Anspruchsgruppen. In den Betrieben arbeiten wir wirtschaftlich und produzieren nach ökologischen und ökonomischen Grundsätzen.

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